Teamwork für Gesundheit und Arbeit
Im Rahmen des Programms kooperieren Jobcenter und Agenturen für Arbeit mit Krankenkassen und Krankenkassenverbänden, um Arbeits- und Gesundheitsförderung besser zu verknüpfen und dadurch arbeitslose Menschen in ihrer Gesundheit zu stärken.
Zurzeit finden Aktivitäten in den Bezirken Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Spandau und Steglitz-Zehlendorf statt. Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. (GesBB) kooperiert als Programmkoordinator im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen mit den Jobcentern und kommunalen Partnern in den Bezirken und begleitet die Standorte bei der Planung und Umsetzung von gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen mit und für arbeitslose Menschen.
Weitere Informationen zum Modellprojekt finden Sie unter www.gesundheit-und-arbeitslosigkeit.de
Förderer:
Das GKV-Bündnis für Gesundheit fördert mit dem Projekt bundesweit an rund 230 Standorten die Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung. Weitere Partnerinnen und Partner auf Bundesebene sind neben der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Deutsche Städtetag (DST).
Materialien:
- Guter Draht zu Gesundheit – Telefonfortbildungen für Fachkräfte in der Arbeitsförderung auch in Berlin etabliert (Artikel im Newsletter der Fachstelle)
- Gesundheit und Arbeitslosigkeit in Berlin: Beratungsangebot in den Jobcentern und Arbeitsagenturen wurde nachhaltig um Gesundheitsorientierung erweitert (Artikel für die Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung Berlin)
Über das GKV-Bündnis für GESUNDHEIT:
Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert dabei u. a. Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung damit beauftragt, die Aufgaben des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen umzusetzen.
Weitere Informationen: www.gkv-buendnis.de/